Dießen am Ammersee ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Landsberg am Lech am südwestlichen Ende des Ammersees
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
10.584 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86911
Vorwahlen
08807, 08806, 08194, 08196
Adresse derMarktverwaltung
Website
Gemeinde Dießen am Ammersee – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bauausschuss des Dießener Gemeinderats hat den Bebauungsplan für die Gabelsbergerstraße beschlossen, der die Errichtung von fünf Einfamilienhäusern zwischen der Eduard-Gabelsberger- und Sonnenstraße regelt. Die Neubauten sollen niedriger werden als ursprünglich geplant.
Zudem plant die Gemeinde die Errichtung eines 2,5 Hektar großen Solarparks auf zwei gemeindeeigenen Grundstücken zwischen Dießen und Raisting, um regenerative Energie zu produzieren. Dieses Projekt ist Teil des Bebauungsplans und soll Ende 2024 ans Netz gehen.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.