Dießen am Ammersee ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Landsberg am Lech am südwestlichen Ende des Ammersees
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
10.584 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86911
Vorwahlen
08807, 08806, 08194, 08196
Adresse derMarktverwaltung
Website
Gemeinde Dießen am Ammersee – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bauausschuss des Dießener Gemeinderats hat den Bebauungsplan für die Gabelsbergerstraße beschlossen, der die Errichtung von fünf Einfamilienhäusern zwischen der Eduard-Gabelsberger- und Sonnenstraße regelt. Die Neubauten sollen niedriger werden als ursprünglich geplant.
Zudem plant die Gemeinde die Errichtung eines 2,5 Hektar großen Solarparks auf zwei gemeindeeigenen Grundstücken zwischen Dießen und Raisting, um regenerative Energie zu produzieren. Dieses Projekt ist Teil des Bebauungsplans und soll Ende 2024 ans Netz gehen.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.